Freizeitregeln
- Den Anordnungen der Freizeitleitung ist Folge zu leisten! Bei groben Verstößen gegen die Anordnungen der Freizeitleitung kann ein Teilnehmer nach vorheriger Verwarnung von der Freizeit ausgeschlossen werden. Die aus der Rückfahrt ggf. entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigten.
- Während der Freizeit darf die Gruppe nicht verlassen werden!
- Wir bitten Sie, von Besuchen abzusehen. Sie dürfen den Kindern beim Ein- / Ausräumen helfen. Danach werden Sie gebeten, die Freizeit zu verlassen.
- Sie erklären sich einverstanden, dass im Rahmen der Freizeit Fotos von der DLRG aufgenommen werden und diese veröffentlicht werden.
- Der Konsum von Alkohol, Drogen oder Zigaretten ist untersagt.
- Bei Zeltlagern bitten wir darum, Süßigkeiten zu Hause zu lassen.
- Das Mitbringen von Handys, MP3-Playern und anderen elektronischen Geräten geschieht auf eigene Gefahr und ist nicht erwünscht.
- Bei Beginn des Freizeit kann die Telefonnummer der Lagerleitung erfragt werden, falls nicht vorher bereits bekanntgegeben.
- Bei Mehrtagesfreizeiten bitten wir die Teilnehmer, die Gesundheitskarte verfügbar zu halten.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle von uns abgeschlossenen Versicherungen nur für Mitglieder der DLRG haften. Die Teilnahme von Nichtmitgliedern ist nicht möglich.