Erste Hilfe Kurse
Teil der Rettungsschwimmausbildung ist auch der Nachweis eines gültigen Erste Hilfe Kurses. Sowohl zur Auffrischung von bestehenden Kenntnissen als auch zum Ersterwerb bieten wir daher regelmäßig Erste Hilfe Kurse an. Die Rahmenrichtlinien entsprechen dabei den neunstündigen Soforthilfemaßnahmen, wie sie auch zum Erwerb des Führerscheins und diverser anderer Scheine nachzuweisen sind.
Weiterführende Kurse wie eine Sanitätsausbildung sind über andere Gliederungen oder höhere Ebenen im Bezirk oder über den Landesverband möglich.